Temporäre Anschlüsse und Rücklieferung


Gilt für temporäre Energielieferungen für Baustellen, Fest- und Sportveranstaltungen, Marktfahrer, sowie provisorische Anschlüsse aller Art.

Ab 2027 schreibt der Bund eine neue Berechnung der Einspeisevergütung vor. Die Vergütung orientiert sich künftig am aktuellen Spot-Marktpreis für Strom. Für kleinere Solaranlagen bleibt eine gesetzliche Mindestvergütung bestehen. 

Gilt für die Energieeinspeisung in das Verteilnetz von Eigenerzeugungsanlagen (EEA), die nicht nach Energiegesetz Art. 7a (KEV) vergütet werden.

Bei einer EEA mit Batteriespeicher muss der Anlagenbetreiber sicherstellen, dass die Batterie nicht über das Verteilnetz aufgeladen werden kann.

Hochtarif (HT)
Montag bis Freitag von
07.00 bis 20.00 Uhr

Niedertarif (NT)
Montag bis Donnerstag von
20.00 bis 07.00 Uhr
Freitag von 20.00 Uhr durchgehend
bis Montag 07.00 Uhr

Es gelten die Bestimmungen Ihres Verteilnetzbetreibers.

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