Strommangellage

Das Thema «Nationale Strommangellage» wird in Medien, Politik und Fachkreisen vielseitig diskutiert. Erfahren Sie auf dieser Seite wichtige Informationen zum Thema Strommangellage.


Die aktuelle Lagebeurteilung der Versorgung wir durch das Bundesamt für Landesversorgung laufend geprüft.

Für eine Strommangellage wurden vier Bereitschaftsgrade definiert. Aktuell befinden wir uns im BG 1. Was das heisst und wie die weiteren Bereitschaftsgrade aussehen, erfahren Sie in der Grafik unten.

Was ist eine Strommangellage? Wie unterscheidet sie sich von einem Stromausfall?

Im Unterschied zu einem Stromausfall (Blackout) ist Strom in einer Strommangellage verfügbar, allerdings in reduziertem Mass. In einer Strommangellage übersteigt die Nachfrage nach elektrischer Energie wegen zu geringen Produktions-, Übertragungs- und / oder Importkapazitäten während mehrerer Tage, Wochen oder Monate das zur Verfügung stehende Angebot. Wenn diese Situation eintritt, wird auf Anweisung der wirtschaftlichen Landesverordnung (WL) OSTRAL (Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen) aktiviert.

Was ist OSTRAL?

Da der Bund bei der Umsetzung der vorbereiteten Bewirtschaftungs-massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung (WS) auf dem Gebiet der Elektrizität auf die Kompetenzen der Privatwirtschaft angewiesen ist, hat er die Vollzugsaufgabe dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE übertragen. Dieser hat dazu die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen OSTRAL gegründet.

Was ist die wirtschaftliche Landesverordnung (WL)?

Die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) stellt die Verfügbarkeit von Gütern und Dienstleistungen sicher, die für das Funktionieren einer modernen Wirtschaft und Gesellschaft unentbehrlich sind. Im Falle einer schweren Mangellage, der die Wirtschaft nicht selbst zu begegnen vermag, greift sie mit gezielten Massnahmen in das Marktgeschehen ein, um entstandene Angebotslücken zu schliessen.

Was heisst Kontingentierung – bin ich als Privatperson betroffen?

Mit einer Stromkontingentierung soll Elektrizität seitens der Grossverbraucher soweit eingespart werden, dass Angebot und Nachfrage wieder im Gleichgewicht sind. Netzabschaltungen dienen als «Ultima Ratio» und sollten mit allen Möglichkeiten vermieden werden. Allfällige Massnahmen würde nicht das EW Aadorf, sondern der Bundesrat anordnen.

Was wird zuerst abgeschaltet und wer bestimmt dies?

Die Reihenfolge der Ausschaltungen bestimmt nicht das EW Aadorf, sondern die zuständige wirtschaftliche Landesversorgung des Bundes (OSTRAL).

Was kann ich tun, damit es nicht zu einer Mangellage kommt?

Jeder effiziente und sparsame Umgang mit Strom kann dazu beitragen, eine Mangellage zu verhindern bzw. abzuschwächen. Das gilt für Privatpersonen wie auch Unternehmen.

Kann mir das EW Aadorf den Strom abschalten?

Nicht das EW Aadorf, sondern der Bundesrat entscheidet über allfällige Kontingente und Verbrauchseinschränkungen. Netzabschaltungen werden als aller letztes Mittel verordnet und sollten unter allen Umständen vermieden werden.


Weitere Informationen

Alle Informationen im Überblick | Ostral

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