Wie setzt sich Ihr Strompreis zusammen?
Erklärfilm
Drei Teile aus denen der Strompreis besteht
Netznutzung
Die nationale Netzbetreiberin Swissgrid verrechnet den Verteilnetzbetreibern die Kosten für die Nutzung des Übertragungsnetzes und die Leistungen, die es für eine sichere Versorgung braucht. Die Nutzungstarife finanzieren unter anderem den Unterhalt, die Erneuerung und den Ausbau der Strominfrastruktur mit Übertragungsmasten und Leitungen sowie den Betrieb und die Überwachung in den Leitstellen.
Im Rahmen der Energiewende muss das Netz an das sich verändernde Verbrauchs- und Einspeisungsverhalten aufgrund der zunehmenden dezentralen Einspeisung (u.a. Photovoltaikanlagen), oder dem schwankenden Bezug für z.B. die Elektromobilität stets angepasst und auf den neusten technischen Stand gebracht werden. Dieser Ausbau und der Unterhalt des Netzes sind mit grossen Investitionen verbunden um die Versorgungssicherheit zu garantieren. Aus diesen Gründen machen die Kosten der Netznutzung den Grossteil des Strompreises aus.
Energie
Netzzuschlag
Der Netzzuschlag für die Förderung von erneuerbaren Energien und zur
ökologischen Sanierung der Wasserkraft wird durch den Bundesrat
festgelegt. Der davon gespeiste Fond fördert mit Programmen wie der
kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) und der Einmalvergütung (EIV)
die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Im Rahmen der
Energiestrategie 2050 hat das Parlament mit dem StromVG das
Energiegesetz (EnG) revidiert. Dieses schreibt vor, die Stromerzeugung
aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 um mindestens 5’400 GWh zu
erhöhen.
Rund 5% davon dienen der gesetzlichen Abgabe zur ökologischen
Sanierung der Wasserkraft. Ziel des Bundes sind Renaturierungen, die zur
Wiederherstellung von naturnahen, sich selbst regulierenden Bächen,
Flüssen und Seen mit einer gewässertypischen Eigendynamik und
charakteristischen Tier- und Pflanzenarten führen. Die Abgabe soll dazu
ihren Beitrag leisten.